. .

Gebührenordnung

1. Benutzungsgebühr

Die Gebührenordnung ist in der Bücherei einsehbar. Die Gebühr dient dem Erhalt des bestehenden Angebotes der Bibliothek. Die Präsenzbenutzung in den Räumen der Bücherei ist kostenfrei.

                                                                  Jahresgebühr

Erwachsene (ab 18 Jahre)                            18,-- €

Erwachsene aus Orten, die das
Büchereiwesen nicht unterstützen                 24,-- €

Familienkarte                                              20,-- €

Schüler/Schülerinnen und
Auszubildende über 18 Jahre sowie
Studenten/Studentinnen                               7,-- €

Kinder und Jugendliche                                frei

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2. Versäumnisgebühren

Bei verspäteter Rückgabe der Medien werden nach zwei Karenztagen folgende Gebühren erhoben:

Versäumnisgebühr nach Beendigung der Leihfrist
je angefangene Woche 

0,50 €

Bei Überschreitung von mehr als 4 Wochen zusätzliche

10,— €

 

3. Leihverkehr

Medien werden aus dem regionalen (öffentliche Büchereien in SH) und überregionalen Leihverkehr (Bibliotheken der gesamten BRD) beschafft. Für die o.a. Beschaffung wird eine Schutzgebühr in Höhe von 1,— € erhoben. Für die im LV entliehenen Medien gelten die unter Punkt 2 aufgeführten Versäumnisgebühren.

4. Medienersatz

Bei Verlust oder Beschädigung von Medien ist der Schaden bis zum Wiederbeschaffungswert, zuzüglich der Bearbeitungskosten und des Beschaffungsaufwandes, zu ersetzen.

5. Ersatz eines Benutzerausweises

Bei Verlust oder Beschädigung des Benutzerausweises entstehen folgende Kosten:
Erwachsene, Kinder und Jugendliche: 1,— €

Die derzeit geltende Satzung der Gemeindebücherei Schacht-Audorf kann jederzeit während unserer Öffnungszeiten eingesehen werden.