Gebührenordnung
1. Benutzungsgebühr
Die Gebührenordnung ist in der Bücherei einsehbar. Die Gebühr dient dem Erhalt des bestehenden Angebotes der Bibliothek. Die Präsenzbenutzung in den Räumen der Bücherei ist kostenfrei. Jahresgebühr Erwachsene (ab 18 Jahre) 18,-- € Erwachsene aus Orten, die das Familienkarte 20,-- € Schüler/Schülerinnen und Kinder und Jugendliche frei
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2. Versäumnisgebühren
Bei verspäteter Rückgabe der Medien werden nach zwei Karenztagen folgende Gebühren erhoben:
Versäumnisgebühr nach Beendigung der Leihfrist | 0,50 € |
Bei Überschreitung von mehr als 4 Wochen zusätzliche | 10,— € |
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3. Leihverkehr
Medien werden aus dem regionalen (öffentliche Büchereien in SH) und überregionalen Leihverkehr (Bibliotheken der gesamten BRD) beschafft. Für die o.a. Beschaffung wird eine Schutzgebühr in Höhe von 1,— € erhoben. Für die im LV entliehenen Medien gelten die unter Punkt 2 aufgeführten Versäumnisgebühren.
4. Medienersatz
Bei Verlust oder Beschädigung von Medien ist der Schaden bis zum Wiederbeschaffungswert, zuzüglich der Bearbeitungskosten und des Beschaffungsaufwandes, zu ersetzen.
5. Ersatz eines Benutzerausweises
Bei Verlust oder Beschädigung des Benutzerausweises entstehen folgende Kosten:
Erwachsene, Kinder und Jugendliche: 1,— €
Die derzeit geltende Satzung der Gemeindebücherei Schacht-Audorf kann jederzeit während unserer Öffnungszeiten eingesehen werden.